Transparenzbekanntmachung

Nach der Verordnung (EU) 2024/900 in Verbindung mit (EU) 2025/1410 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Leitlinie TTPW-VO) gilt in Deutschland seit dem 10.10.2025 für alle politischen Anzeigen und vergleichbare Werbemittel die Pflicht zur eindeutigen Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung. Diese Vorschriften gelten damit auch für die "Flappe", welche in der KW11/2026 mit meiner Wahlwerbung in der Ausgabe "Blick aktuell" für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler der Krupp Verlags GmbH erscheint.

Die eindeutige Kennzeichung nach Art. 11 der TTPW-VO finden Sie unmittelbar auf der politischen Werbung. Die nach Art. 12 geforderte Transparenzbekanntmachung können Sie hier abrufen.

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